Quelle: http://www.genealogie-mittelalter.de/deutschland_koenige_2/friedrich_1_barbarossa_deutscher_koenig_1190_staufer/friedrich_1_barbarossa_deutscher_koenig_+_1190.html FRIEDRICH I. BARBAROSSA Deutscher König (1152-1190) ----------------------------------------- Römischer Kaiser seit 18.6.1155 1122/25-10.6.1190 im Fluß Saleph ertrunken Herzog von Schwaben (1147-1152) Begraben: Eingeweide in Tarsus, "Fleisch" im Dom von Antiochia, Gebeine in Tarsus 10 Kinder: ------------- unter ihnen Herzog Friedrich V. von Schwaben Kaiser HEINRICH VI. Pfalzgraf Otto I. von Burgund Herzog Konrad von Schwaben König PHILIPP von Schwaben Zeitweise am Hof seines Onkels KONRAD III. erzogen, übernahm FRIEDRICH 1146 als Friedrich III. die schwäbische Herzogsgewalt für den erkrankten Vater und beteiligte sich am 2. Kreuzzug. Am 5. März 1152 in Frankfurt zum König gewählt, am 9. März 1152 in Aachen gekrönt. Er setzte zunächst die Politik seines Vorgängers fort, besonders das Bündnis mit dem Byzantinischen Reich zur Eroberung des sizilischen Normannenreiches. Um dieses Zieles willen legte er 1153 im Konstanzer Vertrag mit Papst Eugen III. Die Bedingungen seiner Kaiserkrönung fest, erreichte die Annulierung seiner kinderlosen Ehe mit Adela von Vohburg und betrieb die Rückgabe des bayerischen Herzogtamtes an Heinrich den Löwen. Die Kaiserkrönung fand am 18. Juni 1155 in Rom statt. Seine Begegnung mit Gesandten des byzantinischen Kaisers bei Ancona (Ende Juli) machte das Bündnis mit Byzanz gegenstandslos. Während Byzanz im Alleingang das Normannenreich vergeblich zu vernichten suchte, arbeitete FRIEDRICH seit dem Jahreswechsel 1155/56 auf seine Heirat mit Beatrix,Erbin der Grafschaft Burgund, hin; die Hochzeit fand am 10./17. Juni 1156 in Würzburg statt. Papst Hadrian erkannte währenddessen in Benevent das Einheitsreich der Normannen und sein Königtum an. FRIEDRICH beschränkte September 1156 in Regensburg im "Privilegium minus" den BABENBERGER Heinrich Jasomirgott auf das zum Herzogtum erhobene Österreich. Seit langem nicht mehr hatte sich ein Kaiser so oft in Italien aufgehalten; insgesamt 5 Italienfahrten unternahm FRIEDRICH bis 1178. Er bezwang 1158 Mailand und ließ 1162 die Stadt sogar zerstören. Auf dem Reichstag von Roncaglia (1159) ließ er die königlichen Regalien in Italien feststellen und ihre Respektierung erzwingen. Sein Versuch, das 1159 ausgebrochene Papstschisma zugunsten Papst Viktors IV. zu bereinigen, scheiterte an der Unbeugsamkeit Papst Alexanders III. und an der Verweigerung der westeuropäischen Mächte. Die oberitalienischen Städte leisteten durch den Zusammenschluß zunächst im Veroneser Bund (1163/64) und dann im größeren Lombardischen Städtebund (1168) steigenden Widerstand. Die Byzantiner konnten zwar aus Ancona vertrieben werden, aber die Seuche vor Rom (1167), die das kaiserliche Heer dezimierte, machte alle Hoffnungen auf eine Vernichtung des Normannenreiches zunichte. Auch die Absicht, auf der 5. Italienfahrt (1174-1178) den Städtebund zu beseitigen, erwies sich als undurchführbar (1175 Friede von Montebello). Im Frieden von Venedig söhnte sich FRIEDRICH 1177 mit Alexander III. aus und beendete die Kampfhandlungen mit Lombarden und Normannen. Der Konstanzer Vertrag von 1183 regelte die kaiserliche Präsenz in Italien. Schon 1168 hatte sich FRIEDRICH dem Ausbau eines quer durch Deutschland führenden staufischen Territorialgürtels stärker gewidmet. Die Jahre 1175-1181 brachten die Entmachtung Heinrichs des Löwen. Das Mainzer Hoffest von 1184 war eine repräsentative Selbstdarstellung der staufischenRitterkultur, leitete aber auch eine Intensivierung wechselvoller Beziehungen des Kaiserhofes mit dem Ausland ein. FRIEDRICHstrebte ein gegen den König von Frankreich gerichtetes Bündnis mit Heinrich II. von England an; es sollte der Heirat des Kaiser-Sohnes HEINRICH VI. mit Konstanze, der eventuellen sizilischen Erbin, den Weg ebnen und Heinrich dem Löwen die Rückkehr aus dem Exil gestatten. Die HeiratHEINRICHS VI. fand Januar 1186 in Mailand statt, aber dessen vorzeitige Kaiserkrönung, die eine Vorbedingung für den Anspruch auf Sizilien als Bestandteil des Reiches war, blieb aus; Heinrich der Löwe konnte nach Sachsen heimkehren, doch das Bündnis mit England zerschlug sich, weil FRIEDRICH auf eine Eindämmung der kölnischen Herzogsgewalt nicht verzichten wollte. Die Opposition im NW des Reiches, mit dem Papsttum verbündet, nötigte FRIEDRICH zum Ortswechsel nach Deutschland; HEINRICH VI. mußte dem Vater fortan in Italien vertreten. Auch das Bündnis FRIEDRICHS mit dem König von Frankreich blieb durch Gegenzüge des Kölner wirkungslos. Dies wiederum bot FRIEDRICH eine Handhabe, die weitverzweigte Opposition 1188 zu unterdrücken. Auf dem Mainzer "Hoftag Christi" von 1188 nahm er das Kreuz und führte 1189 das Kreuzfahrerheer, ohne persönlich das Heilige Land zu erreichen. FRIEDRICHS Programm war die Wiederherstellung des Reiches in seiner alten Größe. Sie zielte auf eine Angliederung des normannischen Sizilien (ein schon von dem KAROLINGER LUGWIG II. hergeleiteter und in der Zwischenzeit mehrfach wiederaufgenommener Anspruch), auf eine dauerhafte Präsenz des Reiches in Burgund und vor allem in Italien sowie auf eine Wiederbefestigung der königlichen Autorität in Deutschland. Die Mittel bestanden teils im Ausbau von Ansätzen, die von den Vorgängern entwickelt worden waren, teils in einer Angleichung an einen fortgeschrittenen Entwicklungsstand. In Fortsetzung der spätsalischen Zweischwerttheorie betrachtete auch FRIEDRICH die Zuordnung von Imperium und Sacerdotium als gleichwertiges Nebeneinander, fand spätestens seit 1162 aber damit außerhalb des Reiches kein Echo mehr; auch das Argument, in Fortführung des antiken Römischen Reiches die Stadt Rom als Rechtsgrundlage seines Kaisertums besitzen zu müssen, mußte 1177 aufgegeben und durch die nur im Ansatz vorbereitete Idee eines heilsgeschichtlich fundierten Erbkaisertum ersetzt werden. Durch die Eroberungen KARLS DES GROSSEN und OTTOS I. einen Herrschaftsanspruch auf Italien zu besitzen, wurde erstmals klar ausgesprochen. Da die Lehnsbasis in Italien versagte, trat an ihre Stelle die Rechtsauffassung vom Besitz aller Herrschaftsfunktionen nur in der Hand des Kaisers und ihrer Ausübung lediglich in seinem Auftrag (Regalien), die auch 1183 trotz Milderung der zu leistenden Abgaben nicht preisgegeben wurde. In Deutschland suchte FRIEDRICH mit Erfolg auf der territorialpolitischen Ebene mit dem aufstrebenden Dynastenadel zu konkurrieren und die Auflösung stammesherzoglicher Machtgebilde so zu steuern, dass sich adelige Machtgruppierungen gegeneinander ausspielen ließen, wo die territoriale Präsenz der STAUFERunzureichend war. Als tragende Kräfte beim Territorialausbau erwiesen sich die Ministerialen. Daneben spielte die Reaktivierung des Lehnsrechts eine zentrale Rolle, nicht zuletzt im Hinblick auf die Einbeziehung aller Hoheitsträger in einem vom Herrscher ausgehenden Auftrag, was auch der Vorstellung von einem staufischen Erbkönigtum zugute kam. Trotz aller erstaunlichen Durchsetzungskraft FRIEDRICHS zeigt sich hier aber am ehesten, dass gegensätzliche Auffassungen von der Reichsverfassung nicht ausgetragen, sondern nur durch äußere Übermacht für kurze Zeit überdeckt wurden.